Die Risikolage

Beitragsnachzahlung
Statusirrtümer sind teuer. Denn auch nur versehentlich nicht abgeführte Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung müssen im Entdeckungsfall nachgezahlt werden.
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Arbeitsverhältnis
Wird Scheinselbständigkeit festgestellt, bedeutet dies häufig, dass zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Arbeitsverhältnis mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten besteht.

Steuerliche Korrekturen
Ist der Scheinselbständige kein Unternehmer im Sinne des Steuerrechts muss die steuerliche Fehlbehandlung korrigiert werden.

Rückforderungsrisiken
Streitpotential bietet häufig die Frage, wer im Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Scheinselbständigen die finanziellen Folgen des Statusirrtums tragen muss.

Haftung
Wird Scheinselbständigkeit festgestellt, beginnt regelmäßig die Suche nach dem Schuldigen.

Strafbarkeit
Die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann zu bußgeld- und strafrechtlichen Sanktionen führen.
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