Scheinselbständigkeit: Raus aus der Haftungsfalle!

Das Problem der Scheinselbständigkeit

Die Risikolage

Scheinselbständig ist derjenige, der sozialversicherungs-, arbeits- und steuerrechtlich als Selbständiger behandelt wird, es aber tatsächlich nicht ist.  Dieser Irrtum kann erhebliche, manchmal sogar existenzgefährdende Folgen für den Betroffenen und dessen Vertragspartner haben.
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Die Betroffenen

Gerade bei der Zusammenarbeit mit Freien Mitarbeitern, Dienst- und Werkleistern, Honorakräften oder Subunternehmern, aber auch bei der Tätigkeit von Gesellschaftern, Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienangehörigen kommt es häufig zu Fehlbeurteilungen, die nicht selten erst Jahre später auffallen, z. B. im Rahmen von Zollkontrollen oder Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung.
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Die Herausforderung

Für eine zuverlässige Statuseinschätzung bedarf es einer Aufbereitung aller Umstände des Einzelfalls und fundierter Kenntnisse der sich nahezu täglich weiterentwickelnden Rechtsprechung sowie der unzähligen über verschiedene Gesetzestexte verstreuten Ausnahme- und Befreiungsvorschriften.
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Die Lösung

Durch meine langjährige und bundesweite Erfahrung in der Statusprüfung, der Begleitung behördlicher und gerichtlicher Statusfeststellungsverfahren sowie der bedarfsgerechten Statuseinrichtung und -anpassung, weiß ich worauf es wirklich ankommt und kann Betroffene kompetent unterstützen.
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